Nun ist der #VDA 6.3 mit der Revision 2023 erschienen.
Als Qualifikationsanforderungen für externe Dienstleister wird die „Bestandene Prüfung mit Zertifikat im Rahmen einer VDA 6.3-Schulung“ gefordert.
Klar, dies ist keine gravierende Änderung zur Revision 2016. Lediglich die „Auditorenkarte“ ist entfallen.
Dennoch erzeugt dies die Zwangsteilnahme an einer VDA-Schulung, unabhängig wann die letzte Requalifikation nach der Revision 2016 stattgefunden hat.